In den meisten Common Law Jurisdiktionen kann die Nachlassplanung die Verwendung eines Trusts beinhalten.
In fast allen europäischen Ländern ist das Rechtssystem für die Nachlassplanung jedoch sehr unterschiedlich geregelt und wird zumeist „erzwungene Erbschaftsgesetze“ und die Erhebung von Erbschaftssteuern (die von den Begünstigten, dem Settlor oder sogar beidem gezahlt werden) umfassen.
Zudem werden einige Länder das Rechtssystem eines Trusts nicht anerkennen und haben sich auch nicht an die „The Hague Trust Convention“ – ein internationales Abkommen über das auf Trusts anwendbare Recht und ihre Anerkennung – angeschlossen. Die Verwendung einer Stiftung ist folglich häufiger.
In solchen Fällen gelten alle Treuhandvermögen als persönliche Vermögenswerte des Treugebers, wenn es sich um die Vermögenssteuer, Kapitalgewinnsteuer oder Einkommensteuer handelt.