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Stiftungen

STIFTUNGEN

In den meisten Common Law Jurisdiktionen kann die Nachlassplanung die Verwendung eines Trusts beinhalten.

In fast allen europäischen Ländern ist das Rechtssystem für die Nachlassplanung jedoch sehr unterschiedlich geregelt und wird zumeist „erzwungene Erbschaftsgesetze“ und die Erhebung von Erbschaftssteuern (die von den Begünstigten, dem Settlor oder sogar beidem gezahlt werden) umfassen.

Zudem werden einige Länder das Rechtssystem eines Trusts nicht anerkennen und haben sich auch nicht an die „The Hague Trust Convention“ – ein internationales Abkommen über das auf Trusts anwendbare Recht und ihre Anerkennung – angeschlossen. Die Verwendung einer Stiftung ist folglich häufiger.

In solchen Fällen gelten alle Treuhandvermögen als persönliche Vermögenswerte des Treugebers, wenn es sich um die Vermögenssteuer, Kapitalgewinnsteuer oder Einkommensteuer handelt.

STEURPLANUNG

Expats, die vorübergehend ins Ausland ziehen, sehen sich möglicherweise nicht nur der Komplexität eines ausländischen Steuersystems gegenüber. Sie können auch zu Hause steuerpflichtig bleiben. Daher ist die internationale Steuerplanung unerlässlich, um unnötige Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Für die meisten unserer Kunden basiert der wertvollste Rat den wir geben, auf unserem tiefen Verständnis der Steuersysteme in verschiedenen Ländern. So können wir auf die Wechselwirkung zwischen Wohnsitzland und Aufenthaltsort (oft in Common Law Jurisdictions) hinweisen. In jedem Fall ist es möglich, in einem oder mehreren Ländern zu einem Steueraufenthalt zu gelangen, wodurch dann in jedem Land eine Steuerschuld ausgelöst wird.

Durch unser Tätigkeitsfeld im Bereich International Taxation bieten wir eine nahtlos integrierte internationale und lokale Steuerberatung, die stets von lokalen Partnern unterstützt wird. Wir decken das gesamte Spektrum der Steuern ab – Einkommenssteuer, Kapitalertragsteuer, Schenkungs- und Erbschaftssteuer sowie Vermögenssteuer.

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie ins Ausland gehen, um die Komplexität der Steuererklärung zu besprechen.

DBA – DOPPELBESTEUERUNGABKOMMEN
Jedes Land hat eigene Steuergesetze. Wenn Sie in einem Land ansässig sind und Einkommen und Gewinne aus einem anderen Land haben, müssen Sie möglicherweise in beiden Ländern das gleiche Einkommen besteuern – oder keines davon. DBA – Doppelbesteuerungsabkommen zielen darauf ab, Doppelbesteuerung oder doppelte Nichtbesteuerung zu vermeiden.

Beispielsweise muss eine natürliche Person mit Wohnsitz in Belgien, die Mieteinnahmen aus einer Immobilie in einem anderen Land hat, die Mieteinnahmen in Belgien sowie möglicherweise in dem Belegenheitsstaat versteuern.

Um Doppelbesteuerung (und natürlich auch eine doppelte Nichtbesteuerung) zu vermeiden, haben viele Länder Steuerabkommen (DTA – Double Taxation Agreements) abgeschlossen, die hauptsächlich auf internationalen OECD-Standards basieren.

INTERNATIONALES STEUERRECHT

Daher ist es wichtig, vor dem Abschluss von Vereinbarungen im Ausland, die Steuerprobleme auslösen können, eine Steuerstruktur zu planen.

CCSA ist ein professionelles Expertenteam, das auf internationales Steuerrecht spezialisiert ist und sich mit internationaler Erfahrung auf Tax Consulting konzentriert.  Wir bieten Ihnen wertvolle High-End-Beratung durch Experten.

Wir kümmern uns um den gesamten Prozess; von der Evaluierung Ihrer persönlichen Umstände über Steuerberatung und Consulting um Ihren Anforderungen gerecht zu werden bis zur Implementierung geeigneter Strukturen.

Wir bieten eine kostenlose Erstberatung über Skype an.

Bitte füllen Sie für eine individuelle Steuerberatung das Formular aus.


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