In den meisten Industrieländern gelten CFC-Regelungen (kontrollierte ausländische Unternehmen) oder einheitliche Vorschriften, um eine doppelte Nichtbesteuerung ausländischer Unternehmen zu vermeiden. Einkünfte gelten auch ohne Ausschüttung an den Aktionär als erhalten.
Das Tückische daran ist, dass jemand, der in der Vergangenheit zwar Dividenden zugewiesen, aber nie eine Ausschüttung der Gewinne erhalten und somit nichts in der Steuererklärung deklariert hat, dennoch in einem Steuerrechtsstreit geraten kann, der zu hohen Geldstrafen und in einigen Fällen zu Haftstrafen führt.
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