CFC-Regime

CFC-Regime

In den meisten Industrieländern gelten CFC-Regelungen (kontrollierte ausländische Unternehmen) oder einheitliche Vorschriften, um eine doppelte Nichtbesteuerung ausländischer Unternehmen zu vermeiden. Einkünfte gelten auch ohne Ausschüttung an den Aktionär als erhalten.

Das Tückische daran ist, dass jemand, der in der Vergangenheit zwar Dividenden zugewiesen, aber nie eine Ausschüttung der Gewinne erhalten und somit nichts in der Steuererklärung deklariert hat, dennoch in einem Steuerrechtsstreit geraten kann, der zu hohen Geldstrafen und in einigen Fällen zu Haftstrafen führt.

Chenevieres Consulting SA (CCSA) berät seine internationalen Kunden über notwendigen Schritte. Kontaktieren Sie uns, um Ihre persönliche Situation zu besprechen.

Internationales Steuerrecht

Ein professionelles Team mit herausragender Erfahrung im internationalen Steuerrecht wird Ihnen einen zählbaren Mehrwert durch unsere High End Services bringen.

Dabei decken wir den ganzen steuerlichen Prozess ab – von der Aufnahme und detaillierten Analyse Ihrer persönlichen Rahmenbedingungen, Steuer- und Rechtsberatung um Ihren Ansprüchen gerecht zu werden und die Implementierung besser geeigneter Strukturen.

Zudem bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung zwecks kurzer Bestandsaufnahme per Skype.

Heutzutage ist es wichtig, sich ständig erhöhende OECD-Standards einzuhalten, um mögliche steuerliche und strafrechtliche Vorwürfe durch nicht konforme und validierte Unternehmensstrukturen zu vermeiden. Sprechen Sie mit uns, um Ihre Alternativen herauszufinden.

Aktion 3 des BEPS ACTION PLAN unterstreicht die Notwendigkeit, die Erosion der Steuerbasis durch Gewinnverlagerung durch im Ausland kontrollierte Gesellschaften (CFC) mit Hilfe von internationalen Regeln anzugehen. In vielen Ländern gibt es bereits CFC-Regeln, aber diese Regeln entsprechen dem BEPS nicht immer umfassend.

Während die CFC-Regeln grundsätzlich zu Einschlüssen im Wohnsitzland des endgültigen Elternteils führen, haben sie auch positive Auswirkungen auf die Herkunftsländer, da die Steuerzahler keinen (oder viel weniger) Anreiz haben, Gewinne in ein drittes Steuergebiet mit niedriger Steuer zu verschieben. Nun ist es Zeit, mit uns die neuesten Entwicklungen zu besprechen.

Es ist nicht verboten, eine Offshore-Gesellschaft zu legitimen Zwecken zu besitzen. Wenn der einzige Zweck Ihres Offshore-Unternehmens jedoch die Steuervermeidung oder eine noch schlimmere Steuerhinterziehung ist, sollten Sie alle Optionen überdenken.

Durch die neuesten OECD-Entwicklungen – AEOI- und CRS-Standards – sind alle erforderlichen Informationen in den Fingerspitzen der Steuerbehörden enthalten. Daher gibt es keinen Raum für nicht deklarierte Einkünfte oder versteckte Vermögenswerte.

Sprechen Sie mit uns, um mehr darüber zu erfahren, wie Sie die nationalen Steuervorschriften einhalten. Es gibt andere Optionen, um Ihre Steuerrechnung zu reduzieren

Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) soll die Umgehung der US-Steuer durch US-Bürger aufdecken und verhindern, dass sie Geld außerhalb der USA verstecken. Durch diese Vereinbarung soll eine größere Transparenz geschaffen werden, indem der Informationsfluss, die Berichterstattung und die Einhaltung von Vorschriften gestärkt werden sowie Regeln für die Prozesse der Dokumentation, Berichterstattung und Zurückhaltung bei einem Zahlungsempfänger bereitgestellt werden.

FATCA-Regeln wirken sich nicht nur auf den Finanzdienstleistungssektor aus, sondern betreffen auch viele Unternehmen außerhalb des traditionellen Finanzdienstleistungssektors, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der Vereinigten Staaten tätig sind.

Um mehr über FATCA und seinen Regelungsrahmen zu erfahren, sprechen Sie uns an.

Ihr ausländisches Einkommen könnte in Ihrem Wohnsitzstaat als auch in dem Land, aus dem Ihr Einkommen stammt, besteuert werden.

Sie können in der Regel eine Steuerermäßigung beantragen, um einige oder alle Steuern zurückzugewinnen. Wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen, hängt davon ab, ob Ihre ausländischen Einkünfte bereits besteuert wurden. Sprechen Sie mit uns, wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie das tun sollen.

Selbst wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ihrem Wohnsitzland und dem Land, in dem die Einkünfte anfallen, besteht, kann eine Steuererleichterung durch eine ausländische Steuergutschrift gewährt werden.

Wenn Sie zum Beispiel eine Steuer in Höhe von 15% auf Ihr ausländisches Einkommen in dem Land zahlen, in dem das Einkommen entsteht, müssen Sie möglicherweise noch im Land Ihres Steuerwohnsitzes Steuern zahlen. Wenn der Steuersatz 20% beträgt, würden Sie dort nur weitere 5% der Steuer zahlen, da Sie für die 15% der im Ausland gezahlten Steuern eine Steuerbefreiung erhalten würden.

In einigen Fällen sind ausländische Einkünfte in Ihrem Wohnsitzland sogar steuerfrei. Sprechen Sie mit uns, um mehr zu erfahren.

Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Rat? Kontaktieren Sie uns!