EU-Mehrwertsteuer

EU Mehrwertsteuer (VAT)

Die EU-Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer der Europäischen Union) ist eine Steuer auf Waren und Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union (EU). Die EU-Institutionen sammeln nicht die EU-Mehrwertsteuer, sondern die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet eine Mehrwertsteuer zu erlassen, die dem EU-MwSt-Code entspricht. In verschiedenen EU-Mitgliedstaaten gibt es unterschiedliche Steuersätze, die von 17% in Luxemburg bis 27% in Ungarn reichen. Die von den Mitgliedstaaten erhobene Gesamtsumme wird als Teil der Berechnung herangezogen, um zu bestimmen, was jeder Staat zum EU-Haushalt beiträgt.

Internationales Steuerrecht & EU-VAT

First Advirsor (CCSA) ist ein professionelles Team von Experten, spezialisiert auf internationales Steuerrecht und fokussiert auf Steuerberatung und Beratung mit internationaler Erfahrung.

Daher werden wir Ihnen wertvolle High-End-Experten Beratung, die Sie erwarten können. Wir kümmern uns um den gesamten Prozess, vom Zugriff auf Ihre persönlichen Umstände, Tax Consulting und Advisory an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Umsetzung besser geeigneter Strukturen. Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist die Abwicklung komplizierter EU-Mehrwertsteuerprobleme – ein umfassendes Wissen, auf das Sie sich verlassen können. Wir bieten eine erste Beratung kostenlos via Skype an.

Heutzutage ist es wichtig, sich ständig erhöhende OECD-Standards einzuhalten, um mögliche steuerliche und strafrechtliche Vorwürfe durch nicht konforme und validierte Unternehmensstrukturen zu vermeiden. Sprechen Sie mit uns, um Ihre Alternativen herauszufinden.

Dieses Register ermöglicht es Marktteilnehmern und Steuerpflichtigen, die Gültigkeit der EU-Umsatzsteuer-Nummern zu überprüfen. Nur wenn ein Unternehmen in den VIES Datenbanken registriert ist, werden innergemeinschaftliche Geschäfte in einer Reverse-Charge besteuert.

Nationale Regeln der Rechnungslegung
VAT Steuersätze der einzelnen EU-Mitgliedstaaten
Nationale VAT Regeln für die Inanspruchnahme von Mehrwertsteuererstattungen

Nationale Vorschriften, die in den Mitgliedstaaten für die Verwendung des Mini-One-Stop-Shops (MOSS) zur Verfahrensvereinfachung angewandt werden.

Das Reverse Charge-System ist ein wesentlicher Bestandteil des EU-Mehrwertsteuersystems und bedeutet, dass in bestimmten Situationen die Haftung von Mehrwertsteuerzahlungen vom Anbieter oder Dienstleister als Lieferanten, die den Verkauf oder die Dienstleistung erbracht haben, auf den B2B-Steuerpflichtigen in einem anderen EU-Staat übertragen wird, der seinerseits den Endverbraucher mit der Mehrwertsteuer belasten muss und diese berechnet.

Allerdings ist es nicht so einfach wie es scheint und es gibt einige Regeln, die Steuerzahler beachten müssen.

Die Nichteinhaltung der EU-Mehrwertsteuerregeln ist möglicherweise ein kostspieliges Thema. Es ist wichtig zu wissen, wie man mit der EU-MwSt-Verordnung umgehen soll, wenn man Waren oder Dienstleistungen an die EU verkaufen möchte.

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