Expats Steuer Services

Steuerplanung

Expats, die vorübergehend ins Ausland ziehen, müssen sich nicht nur mit der Komplexität der Steuersysteme auseinandersetzen, sondern bleiben grundsätzlich nach wie vor aus zu Hause steuerpflichtig. Folglich ist eine individuelle Steuerplanung unabdingbar, um eine unnötige Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Für die meisten unserer Mandanten zählt vor allem unser tiefes Verständnis der einzelnen Steuersysteme in verschiedenen Ländern und die daraus resultierenden Interaktionen aus Wohnsitz und Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes. In jedem Fall ist es möglich, in zwei oder mehr Ländern Steuerpflichten zu begründen.

Durch unsere langjährige Arbeit im Bereich des internationales Steuerrechts können wir eine nahtlose Integration in lokales Steuerrecht anbieten – immer unterstützt durch lokale Partner.

Dabei decken unsere Steuer Services sämtliche Bereiche des Steuerrechts mit verschiedenen Steuerarten – Einkommenssteuer, Kapitalertragssteuer, Schenkungs- und Erbschaftssteuer sowie Vermögenssteuer ab.

Sprechen Sie mit uns bevor Sie umziehen um die Komplexität Ihrer Entscheidung in steuerlicher Hinsicht zu diskutieren.

Steuer Services

Aufgrund der Komplexität der Steuergesetze ist eine Offerte und Beratung „von der Stange“ fast unmöglich. Folglich werden wir einen persönlichen und individuellen Ansatz verfolgen, der unsere Beratungsleistungen an Ihre persönlichen Gegebenheiten anpasst.

Unsere Steuerberatungsleistungen decken das gesamte Spektrum der persönlichen Steueranforderungen ab – selbst wenn Ihr Steuerstatus komplex und Ihr Aufenthaltsort zwei, drei oder mehr Länder in Europa, im Vereinigten Königreich oder im sonstigen Ausland umfasst.

Bitte informieren Sie sich über unsere Angebote an Tax Services – diese finden Sie unten stehend in den Akkordeon-Boxen.

Darüber hinaus haben wir getrennte Bereiche der Website den Themen „Vererbung & Nachfolge“, „Steuerplanung“ und „Asset Protection – Trusts & Estates“ gewidmet.

Sie können zudem immer auf einen Kaffee in eines unserer Büros kommen – Terminabsprache erforderlich – um über Ihre steuerlichen Rahmenbedingungen und Planungen zu sprechen.

Wir freuen uns über Ihre Situation und Ihre Anforderungen zu diskutieren.

DBA – Doppelbesteuerungsabkommen

Jedes Land hat eigene Steuergesetze. Wenn Sie in einem Land ansässig sind und Einkommen und Gewinne in einem anderen Land erzielen, müssen Sie möglicherweise Steuern auf das gleiche Einkommen in beiden Ländern zahlen – oder aber in keinem der beiden Länder.

DBA – Doppelbesteuerungsabkommen zielen darauf ab, eine Doppelbesteuerung oder aber eine mögliche doppelte Nichtbesteuerung zu vermeiden. Beispielsweise könnte eine Person die in Belgien ansässig ist und Mieterträge aus einer Immobilie in einem anderen Land hat, in Belgien und in dem anderen Land Steuern auf die Mieteinnahmen zahlen müssen.

Um eine Doppelbesteuerung (und natürlich eine doppelte Nichtbesteuerung) zu vermeiden, haben viele Länder Steuerabkommen (DBA – Doppelbesteuerungsabkommen) geschlossen, die hauptsächlich auf internationalen OECD-Standards basieren.

Internationales Steuerrecht

Es ist daher wichtig, eine umfassende Steuerstruktur zu planen, bevor man irgendwelche Vereinbarungen im Ausland trifft, die Steuerfragen auslösen können. Chencon SA bietet ein professionelles Team von auf internationales Steuerrecht spezialisierten Experten und fokussiert auf internationale Steuerberatung mit langjähriger Erfahrung. Daher wird unser Rat in der Mandantschaft geschätzt und kann bares Geld wert sein. Wir kümmern uns um den gesamten Prozess beginnend mit der Erfassung Ihrer persönlichen Lebensumstände, um unser Tax Consulting und Advisory an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Umsetzung besser geeigneter Strukturen zu ermöglichen. Wir bieten eine erste Beratung kostenlos via Skype an.

Greifen möglicherweise nationale Aussensteuergesetze (CFC-Rules), falls Sie eine Offshoregesellschaft besitzen?

Kontaktieren Sie uns und finden Sie es heraus.

Muss ich die CFC-Regeln beachten, wenn ich eine Offshore-Einheit besitze? Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie mehr.

Schwerpunkte unserer Arbeit:
  • Erstellung von eidgenössischen und kantonalen / kommunalen Steuererklärungen
  • Überprüfung Ihrer persönlichen Steuerbescheide und ggf. Einlegung von Rechtsbehelfen
  • Verlängerung der Fristen für Steuererklärungen
  • Matching der internationalen und interkantonalen Steuerverrechnung
  • Probleme mit Quellensteuern
  • Verhandlung von Steuerabkommen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind
  • Grenzüberschreitende Einreichungen
  • Klärung Ihres steuerlichen Wohnsitzstatus aufgrund der Bestimmungen in den Doppelbesteuerungsabkommen
  • Beratung von Expats und vermögenden Privatkunden in schweizerischen, EU- und internationalen Steuerfragen (direkte Steuern, Quellensteuern, Stempelsteuern, Grundsteuer)
  • Steuerliche Betreuung – national und international
  • Steuerplanung und Steuervergleiche

Bei Bedarf können wir jedoch die Erstellung von US-Steuererklärungen durch eine US-Steuerberatungsgesellschaft arrangieren. In solchen Fällen werden wir eine Übertragung der notwendigen Informationen und Dokumente verwalten, was Ihnen Sicherheit und eine reibungslose Ablage ermöglicht.

Sprechen Sie mit uns, um mehr zu erfahren.

Selbst wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ihrem Wohnsitzland und dem Land, in dem die Einkünfte anfallen, besteht, kann eine Steuererleichterung durch eine ausländische Steuergutschrift gewährt werden.

Wenn Sie zum Beispiel eine Steuer in Höhe von 15% auf Ihr ausländisches Einkommen in dem Land zahlen, in dem das Einkommen entsteht, müssen Sie möglicherweise noch im Land Ihres Steuerwohnsitzes Steuern zahlen. Wenn der Steuersatz 20% beträgt, würden Sie dort nur weitere 5% der Steuer zahlen, da Sie für die 15% der im Ausland gezahlten Steuern eine Steuerbefreiung erhalten würden.

In einigen Fällen sind ausländische Einkünfte in Ihrem Wohnsitzland sogar steuerfrei. Sprechen Sie mit uns, um mehr zu erfahren.

Sie könnten möglicherweise auf Ihr ausländisches Einkommen in Ihrem DOMIZIL Steuern zahlen und zusätzlich in dem Land besteuert werden, aus dem Ihr Einkommen stammt. Sie können in der Regel Steuererleichterungen beantragen, um diese Steuer teilweise oder vollständig zurückzubekommen. Wie Sie Anspruch erheben, hängt davon ab, ob Ihr ausländisches Einkommen bereits besteuert wurde. Sprechen Sie mit uns, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) soll die Umgehung der US-Steuer durch US-Bürger aufdecken und verhindern, dass sie Geld außerhalb der USA verstecken. Durch diese Vereinbarung soll eine größere Transparenz geschaffen werden, indem der Informationsfluss, die Berichterstattung und die Einhaltung von Vorschriften gestärkt werden sowie Regeln für die Prozesse der Dokumentation, Berichterstattung und Zurückhaltung bei einem Zahlungsempfänger bereitgestellt werden.

FATCA-Regeln wirken sich nicht nur auf den Finanzdienstleistungssektor aus, sondern betreffen auch viele Unternehmen außerhalb des traditionellen Finanzdienstleistungssektors, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der Vereinigten Staaten tätig sind.

Um mehr über FATCA und seinen Regelungsrahmen zu erfahren, sprechen Sie uns an.

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