Skip to main content Skip to search

Steuerplanung

STEUERPLANUNG

Expats, die vorübergehend ins Ausland ziehen, müssen sich nicht nur mit der Komplexität der Steuersysteme auseinandersetzen, sondern bleiben grundsätzlich nach wie vor aus zu Hause steuerpflichtig. Folglich ist eine individuelle Steuerplanung unabdingbar, um eine unnötige Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Für die meisten unserer Mandanten zählt vor allem unser tiefes Verständnis der einzelnen Steuersysteme in verschiedenen Ländern und die daraus resultierenden Interaktionen aus Wohnsitz und Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes. In jedem Fall ist es möglich, in zwei oder mehr Ländern Steuerpflichten zu begründen.

Durch unsere langjährige Arbeit im Bereich des internationales Steuerrechts können wir eine nahtlose Integration in lokales Steuerrecht anbieten – immer unterstützt durch lokale Partner.

Dabei decken unsere Steuer Services sämtliche Bereiche des Steuerrechts mit verschiedenen Steuerarten – Einkommenssteuer, Kapitalertragssteuer, Schenkungs- und Erbschaftssteuer sowie Vermögenssteuer ab.

Sprechen Sie mit uns bevor Sie umziehen um die Komplexität Ihrer Entscheidung in steuerlicher Hinsicht zu diskutieren.

NACHFOLGEPLANUNG

In den meisten Common Law Jurisdiktionen kann die Nachlassplanung die Verwendung eines Trusts beinhalten.

In fast allen europäischen Ländern ist das Rechtssystem für die Nachlassplanung jedoch sehr unterschiedlich geregelt und wird zumeist „erzwungene Erbschaftsgesetze“ und die Erhebung von Erbschaftssteuern (die von den Begünstigten, dem Settlor oder sogar beidem gezahlt werden) umfassen.

Zudem werden einige Länder das Rechtssystem eines Trusts nicht anerkennen und haben sich auch nicht an die „The Hague Trust Convention“ – ein internationales Abkommen über das auf Trusts anwendbare Recht und ihre Anerkennung – angeschlossen. Die Verwendung einer Stiftung ist folglich häufiger.

In solchen Fällen gelten alle Treuhandvermögen als persönliche Vermögenswerte des Treugebers, wenn es sich um die Vermögenssteuer, Kapitalgewinnsteuer oder Einkommensteuer handelt.

DBA – DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN

Jedes Land hat eigene Steuergesetze. Wenn Sie in einem Land ansässig sind und Einkommen und Gewinne in einem anderen Land erzielen, müssen Sie möglicherweise Steuern auf das gleiche Einkommen in beiden Ländern zahlen – oder aber in keinem der beiden Länder.

DBA – Doppelbesteuerungsabkommen zielen darauf ab, eine Doppelbesteuerung oder aber eine mögliche doppelte Nichtbesteuerung zu vermeiden. Beispielsweise könnte eine Person die in Belgien ansässig ist und Mieterträge aus einer Immobilie in einem anderen Land hat, in Belgien und in dem anderen Land Steuern auf die Mieteinnahmen zahlen müssen.

Um eine Doppelbesteuerung (und natürlich eine doppelte Nichtbesteuerung) zu vermeiden, haben viele Länder Steuerabkommen (DBA – Doppelbesteuerungsabkommen) geschlossen, die hauptsächlich auf internationalen OECD-Standards basieren.

INTERNATIONALES STEUERRECHT

Es ist daher wichtig, eine umfassende Steuerstruktur zu planen, bevor man irgendwelche Vereinbarungen im Ausland trifft, die Steuerfragen auslösen können.

First Advisor (CCSA) bietet ein professionelles Team von auf internationales Steuerrecht spezialisierten Experten und fokussiert auf internationale Steuerberatung mit langjähriger Erfahrung. Daher wird unser Rat in der Mandantschaft geschätzt und kann bares Geld wert sein.

Wir kümmern uns um den gesamten Prozess beginnend mit der Erfassung Ihrer persönlichen Lebensumstände, um unser Tax Consulting und Advisory an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Umsetzung besser geeigneter Strukturen zu ermöglichen.

Wir bieten eine erste Beratung kostenlos via Skype an.

Bitte füllen Sie das Formular für eine individuelle Beratung aus.


    Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden.

    Don`t copy text!