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Doppelbesteuerungsabkommen

DBA – DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN

Jedes Land hat eigene Steuergesetze. Wenn Sie in einem Land ansässig sind und Einkommen und Gewinne in einem anderen Land erzielen, müssen Sie möglicherweise Steuern auf das gleiche Einkommen in beiden Ländern zahlen – oder aber in keinem der beiden Länder.

DBA – Doppelbesteuerungsabkommen zielen darauf ab, eine Doppelbesteuerung oder aber eine mögliche doppelte Nichtbesteuerung zu vermeiden. Beispielsweise könnte eine Person die in Belgien ansässig ist und Mieterträge aus einer Immobilie in einem anderen Land hat, in Belgien und in dem anderen Land Steuern auf die Mieteinnahmen zahlen müssen.

Um eine Doppelbesteuerung (und natürlich eine doppelte Nichtbesteuerung) zu vermeiden, haben viele Länder Steuerabkommen (DBA – Doppelbesteuerungsabkommen) geschlossen, die hauptsächlich auf internationalen OECD-Standards basieren.

INTERNATIONALE STEUERN

Es ist daher wichtig, eine umfassende Steuerstruktur zu planen, bevor man irgendwelche Vereinbarungen im Ausland trifft, die Steuerfragen auslösen können.

First Advisor (CCSA) bietet ein professionelles Team von auf internationales Steuerrecht spezialisierten Experten und fokussiert auf internationale Steuerberatung mit langjähriger Erfahrung. Daher wird unser Rat in der Mandantschaft geschätzt und kann bares Geld wert sein.

Wir kümmern uns um den gesamten Prozess beginnend mit der Erfassung Ihrer persönlichen Lebensumstände, um unser Tax Consulting und Advisory an Ihre Bedürfnisse anzupassen und die Umsetzung besser geeigneter Strukturen zu ermöglichen.

Wir bieten eine erste Beratung kostenlos via Skype an.

Bitte füllen Sie für eine individuelle Erstberatung das Formular aus.


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