Die Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) wird auf (fast) jeden getätigten Umsatz fällig, also immer dann, wenn Sie Waren oder Leistungen verkaufen. Der allgemeine Satz beträgt 19 Prozent, der ermäßigte Satz: 7 Prozent (z.B. für Lebensmittel, Bücher, Hotelübernachtungen). Auch künstlerische Werke werden mit einem ermäßigten Satz von 7 Prozent verkauft. Allerdings nur, wenn sie direkt durch den Künstler, also den Urheber des Werks, oder in Kommission verkauft werden. Beim Verkauf über Kunsthändler oder Galeristen gilt der Steuersatz von 19 Prozent. Für welche Umsätze der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gilt, listet § 12 Umsatzsteuergesetz auf.
Ein weiterer Sonderfall ist die Umsatzsteuer für Versandkosten. Hier orientiert sich die Umsatzsteuer an den versandten Produkten. Werden ausschließlich Waren mit einem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent versandt, gilt dies auch für die Versandkosten. Entsprechendes gilt dann auch bei Waren mit einem Steuersatz von 7 Prozent.
Die Umsatzsteuer müssen Sie in Ihren Rechnungen extra ausweisen. Beachten Sie hierzu die gesetzlichen Rechnungsanforderungen.
Um den Handel innerhalb der EU zu vereinfachen, brauchen Unternehmen, die innerhalb der EU an Unternehmenskunden liefern, ebenfalls keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen. Sie benötigen dafür eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr), die beim Bundeszentralamt für Steuernbeantragt wird. Mehr zum Handel innerhalb und außerhalb der EU erfahren Sie über uns.