Privat

Steuerplanung

Expats, die vorübergehend ins Ausland ziehen, müssen sich nicht nur mit der Komplexität der Steuersysteme auseinandersetzen, sondern bleiben grundsätzlich nach wie vor aus zu Hause steuerpflichtig. Folglich ist eine individuelle Steuerplanung unabdingbar, um eine unnötige Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Für die meisten unserer Mandanten zählt vor allem unser tiefes Verständnis der einzelnen Steuersysteme in verschiedenen Ländern und die daraus resultierenden Interaktionen aus Wohnsitz und Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes. In jedem Fall ist es möglich, in zwei oder mehr Ländern Steuerpflichten zu begründen.

Stiftungen

In den meisten Common Law Jurisdiktionen kann die Nachlassplanung die Verwendung eines Trusts beinhalten.

In fast allen europäischen Ländern ist das Rechtssystem für die Nachlassplanung jedoch sehr unterschiedlich geregelt und wird zumeist „erzwungene Erbschaftsgesetze“ und die Erhebung von Erbschaftssteuern (die von den Begünstigten, dem Settlor oder sogar beidem gezahlt werden) umfassen.

Zudem werden einige Länder das Rechtssystem eines Trusts nicht anerkennen und haben sich auch nicht an die „The Hague Trust Convention“ – ein internationales Abkommen über das auf Trusts anwendbare Recht und ihre Anerkennung – angeschlossen. Die Verwendung einer Stiftung ist folglich häufiger.

Individuelle Besteuerung Für Expats

Ein professionelles Team mit herausragender Erfahrung im internationalen Steuerrecht wird Ihnen einen zählbaren Mehrwert durch unsere High End Services bringen.

Dabei decken wir den ganzen steuerlichen Prozess ab – von der Aufnahme und detaillierter Analyse Ihrer persönlichen Rahmenbedingungen, Steuer- und Rechtsberatung um Ihren Ansprüchen gerecht zu werden und die Implementierung besser geeigneter Strukturen.

Zudem bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung zwecks kurzer Bestandsaufnahme per Skype.

Erbschaft und Nachfolge

Die Unkenntnis des internationalen Erbrechts kann zu kostspieligen Überraschungen und in einigen Fällen sogar zu Steuerproblemen führen, wenn Steuerschulden nicht rechtzeitig beglichen werden können.

Das Erbrecht unterliegt der Rechtsprechung des Landes, in dem sich unbewegliches Vermögen befindet. Alles andere, wie Bankguthaben, Aktien und Wertpapiere, unterliegt der Rechtsprechung des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren Aufenthaltsort haben. Es versteht sich von selbst, dass es große Unterschiede zwischen Common Laws und Continental Laws gibt.

Wir haben uns auf die internationale Erbschaftssteuerplanung und ausländische Testamente spezialisiert und kümmern uns um die Probleme im Todesfall.

Rechtsberatung

Ein professionelles und sehr erfahrenes Legal Advisory Team mit internationaler Erfahrung bringt Ihnen den Rat von Experten auf hohem Niveau, auf den Sie sich verlassen  können.

Die Chenevieres Consulting SA (CCSA) ist spezialisiert auf International Taxation und angrenzende Rechtsgebiete wie Erbschafts- und Nachfolgeplanungen, Migration (EU und Offshore) sowie die Registrierung und fortlaufende Betreuung von Trademarks (für sogenannte IP-Boxen).

Ausgezeichnete und zuverlässige Corporate Services runden unser Legal Advisory ab, um den hohen Anforderungen unseres Klientel zu entsprechen. Das ist der Schlüssel zu Ihrem Erfolg.

Steuerplanung

Expats, die vorübergehend ins Ausland ziehen, müssen sich nicht nur mit der Komplexität der Steuersysteme auseinandersetzen, sondern bleiben grundsätzlich nach wie vor aus zu Hause steuerpflichtig. Folglich ist eine individuelle Steuerplanung unabdingbar, um eine unnötige Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Für die meisten unserer Mandanten zählt vor allem unser tiefes Verständnis der einzelnen Steuersysteme in verschiedenen Ländern und die daraus resultierenden Interaktionen aus Wohnsitz und Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes. In jedem Fall ist es möglich, in zwei oder mehr Ländern Steuerpflichten zu begründen.

Trusts

In den meisten Ländern des Common Law kann die Nachlassplanung die Verwendung von Trusts beinhalten.

In den meisten europäischen Ländern ist das Rechtssystem für die Nachlassplanung jedoch sehr unterschiedlich und wird höchstwahrscheinlich Gesetze zur Zwangsvererbung und die Einführung von Erbschafts- oder Schenkungssteuern (die von den Begünstigten, dem Errichter oder sogar beiden gezahlt werden) umfassen.