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Ausländische Steuergutschriften

AUSLÄNDISCHE STEUERGUTSCHRIFTEN

Selbst wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ihrem Wohnsitzland und dem Land, in dem die Einkünfte anfallen, besteht, kann eine Steuererleichterung durch eine ausländische Steuergutschrift gewährt werden.

Wenn Sie zum Beispiel eine Steuer in Höhe von 15% auf Ihr ausländisches Einkommen in dem Land zahlen, in dem das Einkommen entsteht, müssen Sie möglicherweise noch im Land Ihres Steuerwohnsitzes Steuern zahlen. Wenn der Steuersatz 20% beträgt, würden Sie dort nur weitere 5% der Steuer zahlen, da Sie für die 15% der im Ausland gezahlten Steuern eine Steuerbefreiung erhalten würden.

In einigen Fällen sind ausländische Einkünfte in Ihrem Wohnsitzland sogar steuerfrei. Sprechen Sie mit uns, um mehr zu erfahren.

DBA – DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN
Jedes Land hat eigene Steuergesetze. Wenn Sie in einem Land ansässig sind und Einkommen und Gewinne aus einem anderen Land haben, müssen Sie möglicherweise in beiden Ländern das gleiche Einkommen besteuern – oder keines davon. DBA – Doppelbesteuerungsabkommen zielen darauf ab, Doppelbesteuerung oder doppelte Nichtbesteuerung zu vermeiden.

 

Beispielsweise muss eine natürliche Person mit Wohnsitz in Belgien, die Mieteinnahmen aus einer Immobilie in einem anderen Land hat, die Mieteinnahmen in Belgien und in dem Belegenheitsstaat der Immobilie versteuern. Sie können dann ausländische Steuergutschriften für die Steuer auf die Mieteinnahmen erhalten, die zu Hause von Ihrer Steuerrechnung abgezogen werden können.

Um Doppelbesteuerung (und natürlich eine doppelte Nichtbesteuerung) zu vermeiden, haben viele Länder Steuerabkommen (DBA) abgeschlossen, die hauptsächlich auf internationalen OECD-Standards basieren.

Bitte füllen Sie für eine individuelle Erstberatung das Formular aus.


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