Selbst wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ihrem Wohnsitzland und dem Land, in dem die Einkünfte anfallen, besteht, kann eine Steuererleichterung durch eine ausländische Steuergutschrift gewährt werden.
Wenn Sie zum Beispiel eine Steuer in Höhe von 15% auf Ihr ausländisches Einkommen in dem Land zahlen, in dem das Einkommen entsteht, müssen Sie möglicherweise noch im Land Ihres Steuerwohnsitzes Steuern zahlen. Wenn der Steuersatz 20% beträgt, würden Sie dort nur weitere 5% der Steuer zahlen, da Sie für die 15% der im Ausland gezahlten Steuern eine Steuerbefreiung erhalten würden.
In einigen Fällen sind ausländische Einkünfte in Ihrem Wohnsitzland sogar steuerfrei. Sprechen Sie mit uns, um mehr zu erfahren.