{"id":3966,"date":"2023-09-29T13:53:28","date_gmt":"2023-09-29T11:53:28","guid":{"rendered":"https:\/\/firstadvisor.ch\/?page_id=3966"},"modified":"2025-09-21T12:32:43","modified_gmt":"2025-09-21T10:32:43","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/firstadvisor.ch\/de\/kontakt\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"3966\" class=\"elementor elementor-3966 elementor-3965\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-55ad7bf e-con-full e-flex e-con e-parent\" data-id=\"55ad7bf\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-373a5f0 elementor-widget elementor-widget-template\" data-id=\"373a5f0\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"template.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-template\">\n\t\t\t\t\t<div data-elementor-type=\"container\" data-elementor-id=\"6464\" class=\"elementor elementor-6464 elementor-5287 elementor-5287\" data-elementor-post-type=\"elementor_library\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4b964ba9 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"4b964ba9\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-3101ccc7 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"3101ccc7\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">AGB<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-581ef85 small-h2 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"581ef85\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5785e9b6 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"5785e9b6\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2>1. Geltungsbereich<\/h2><br>Die folgenden allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Auftragsbedingungen gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge zwischen der Chenevieres Consulting SA (nachfolgend \u201eAuftragnehmerin\u201c oder \u201eCCSA\u201c) und ihren Auftraggebern (nachfolgend \u201eAuftraggeber oder Mandant\u201c), soweit im Einzelfall nicht etwas anderes zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Parteien nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.<br><br>Die CCSA ist vorrangig ein Beratungsunternehmen und Services-Provider f\u00fcr Gewerbe und KMU. Folglich verstehen sich die vorliegenden AGB als Grundlage der gesch\u00e4ftlichen Beziehungen von Unternehmer zu Unternehmer (B2B), nicht aber f\u00fcr Verbraucher, die \u00fcber die unterschiedlichen Vertriebskan\u00e4le \u2013 insbesondere \u00fcber unsere Websites (<a href=\"https:\/\/firstadvisor.ch\/de\/\">https:\/\/firstadvisor.ch<\/a>\u00a0oder\u00a0<a href=\"https:\/\/firstadvisor.net\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/firstadvisor.net<\/a>) \u2013 an uns herantreten. Mit Nutzung unserer Websites sowie nachfolgender Kontaktaufnahme werden unsere AGB automatisch akzeptiert.<br><h2>2. Allgemeiner Vertragsinhalt<\/h2><br>2.1 Gegenstand des Vertrages sind die im Einzelfall vereinbarten und von der Auftragnehmerin auszuf\u00fchrenden T\u00e4tigkeiten und nicht die Garantie f\u00fcr den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher, rechtlicher, steuerlicher oder sonstiger Folgen. Aus diesem Grunde kann die Auftragnehmerin ungeachtet der \u00dcberlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine Erkl\u00e4rungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen im Sinne einer Garantie hinsichtlich des Eintritts entsprechender Umst\u00e4nde oder des tats\u00e4chlichen Erfolgs abgeben. \u00dcberlassene Arbeitsergebnisse zielen als Momentaufnahme auf den betreffenden Sachverhalt und des Zeitpunkts der Bearbeitung ab und unterliegen einem stetigen Wandel der rechtlichen und steuerrechtlichen Gegebenheiten.<br><br>2.2 Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindliche Zusicherungen vereinbart sind.<br><br>2.3 Gutachten, Wertermittlungen, Stellungnahmen, Pr\u00e4sentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsg\u00fcltigen Unterzeichnung verbindlich. Bei sonstigen Arbeitsergebnissen ist die Verbindlichkeit in gleicher Weise in einem entsprechenden Abschlussschreiben festzuhalten. Zwischenberichte und vorl\u00e4ufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdr\u00fccklich festgehalten wird oder sich aus den Umst\u00e4nden ergibt, k\u00f6nnen vom endg\u00fcltigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher unverbindlich. Interne Gutachten und Wertermittlungen dienen lediglich der Vorbereitung eines bestimmten zielgerichteten Arbeitsauftrages und k\u00f6nnen dem Auftraggeber nicht zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Der Auftraggeber hat aber das Recht, eine f\u00fcr den Gesch\u00e4ftsverkehr verwendbare Ausfertigung des Gutachtens oder der Wertermittlung zu verlangen. Die Auftragnehmerin berechnet dann unter Anrechnung von bereits gezahlten Honoraren f\u00fcr interne Arbeiten den markt\u00fcblichen Honorarsatz f\u00fcr entsprechende Arbeiten.<br><br>2.4 Die Auftragnehmerin kann zwecks zielgerichteter Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen ohne R\u00fccksprache mit dem Auftraggeber geeignete Dritte aus verbundenen Unternehmen als auch Externe hinzuziehen, sofern dies keine Auswirkungen auf das zuvor vereinbarte Leistungsentgelt hat. Daher wird die CCSA Drittkosten in allf\u00e4lligen Offerten gesondert ausweisen.<br><br>Wird indes eine Beauftragung Dritter in Ausweitung des Leistungsspektrums der vertraglichen Vereinbarung n\u00f6tig, erfolgt die Beauftragung nur nach R\u00fccksprache mit dem Auftraggeber und auf dessen Kosten.<br><br>2.5 Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen des Leistungsinhaltes unterliegen einer angemessenen Anpassung des vereinbarten Honorars.<br><h2>3. Mitwirkung der Kunden<\/h2><br>Kunden bzw. Auftraggeber haben ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, die f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4sse Erbringung der Leistungen erforderlich sind, der Auftragnehmerin zu \u00fcberlassen. Die Auftragnehmerin darf davon ausgehen, dass die \u00fcberlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgte Anweisungen richtig und vollst\u00e4ndig sind.<br><br>Eine unterlassene Mitwirkungspflicht f\u00fchrt nicht zur Stornierung eines Auftrages. Vielmehr kann CCSA bei anhaltender St\u00f6rung des Auftrages (Nichtzahlung von Rechnungen und Auslagen, Verweigerung von Informationen oder Dokumenten), das dokumentierte Auftragsvolumen nach einmaliger Fristsetzung von 5 Werktagen f\u00e4llig stellen. Durch Zeitverz\u00f6gerung resultierende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu \u00fcbernehmen.<br><h2>4. Informationsaustausch &amp; Behandlung von personenbezogenen Daten<\/h2><br>4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, \u00fcber alle vertraulichen Informationen, von denen sie anl\u00e4sslich oder in Zusammenhang mit der Entgegennahme oder Erbringung von Leistungen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverh\u00e4ltnisses Kenntnis erlangen, Stillschweigen zu wahren. Als vertraulich haben alle Daten \u00fcber Tatsachen, Methoden und Kenntnisse zu gelten, die zumindest in ihrer konkreten Anwendung im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverh\u00e4ltnisses nicht allgemein bekannt oder nicht \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich sind. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen zur notwendigen Wahrung berechtigter eigener Belange, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen.<br><br>Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht \u00fcber die Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses hinaus fort. Die vorstehende Verpflichtung hindert die Auftragnehmerin nicht zur Ausf\u00fchrung von gleichen oder \u00e4hnlichen Auftr\u00e4gen f\u00fcr andere Mandanten unter Wahrung der Verschwiegenheit.<br><br>4.2 Die Vertragsparteien k\u00f6nnen sich f\u00fcr ihre Kommunikation im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverh\u00e4ltnisses elektronischer Medien wie Telefon, Fax, E-Mail oder sonstiger Kommunikationsdienste bedienen. Den Vertragsparteien ist indes bewusst, dass bei der elektronischen \u00dcbermittlung Daten aufgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden k\u00f6nnen sowie aus anderen Gr\u00fcnden verloren gehen, versp\u00e4tet oder unvollst\u00e4ndig ankommen k\u00f6nnen. Jede Vertragspartei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien \u00dcbermittlung respektive Entgegennahme sowie die Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen.<br><br>4.3 Die Auftragnehmerin kann die ihr zur Kenntnis gelangenden Informationen, insbesondere auch die personenbezogenen Daten der Kunden, EDV-technisch verarbeiten respektive durch Dritte verarbeiten lassen. Dadurch werden die Informationen auch f\u00fcr Personen zug\u00e4nglich, die im Rahmen des Verarbeitungsprozesses Systembetreuungs- und Kontrollfunktionen wahrnehmen. Die Auftragnehmerin stellt sicher, dass die entsprechenden Personen ebenfalls der Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit unterstehen.<br><br>4.4 Die Auftragnehmerin wendet die jeweils aktuellen Bestimmungen der EU-DSGVO an.<br><h2>5. Schutz- Marken- und Nutzungsrechte<\/h2><br>5.1 S\u00e4mtliche Schutz- und Markenrechte wie Immaterialg\u00fcter- und Lizenzrechte an den von der Auftragnehmerin im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverh\u00e4ltnisses angefertigten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-How, stehen ungeachtet einer Zusammenarbeit zwischen der Auftragnehmerin und dem Mandanten als Auftraggeber ausschliesslich der Auftragnehmerin zu, es sei denn, es wurden schriftliche Individualabsprachen zu einzelnen Sachverhalten getroffen.<br><br>5.2 Die Auftragnehmerin r\u00e4umt aber dem Mandanten jeweils ein nicht ausschliessliches und nicht \u00fcbertragbares Nutzungsrecht, zum einem auf Dauer ausgerichteten ausschliesslichen Eigengebrauch an den ihm \u00fcberlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen, einschliesslich des jeweils zugeh\u00f6rigen Know-Hows, ein.<br><br>5.3 Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen an Dritte durch den Mandanten ist nur mit ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin zul\u00e4ssig. Zuwiderhandlungen f\u00fchren nach Kenntnisnahme ohne weiteren Nachweis eines tats\u00e4chlich entstandenen Schadens zu einem pauschalen Schadensersatz in H\u00f6he von 50 % des mit dem Auftraggeber vereinbarten oder abgerechneten Nettohonorars.<br><br>5.4 Der Mandant unterl\u00e4sst es, die ihm von der Auftragnehmerin \u00fcberlassenen Unterlagen, insbesondere der verbindlichen Berichterstattung, abzu\u00e4ndern. Gleiches gilt f\u00fcr Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht gerade in einer weiteren Bearbeitung durch den Mandanten besteht.<br><br>5.5 Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverst\u00e4ndnis beider Vertragsparteien gestattet<br><h2>6. Honorar und Auslagen<\/h2><br>6.1 Honorare sowie deren F\u00e4llig- und Zahlbarkeit werden i.d.R. in individuellen Mandatsvertr\u00e4gen nach Absprache mit dem Kunden vereinbart. Diese Individualabsprachen haben Vorrang vor den allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<br><br>6.2 Fehlt eine verbindliche Offerte mit infolge stillschweigend akzeptierten Leistungen oder ausdr\u00fcckliche vertragliche Festlegung, ist das Honorar der Auftragnehmerin im Zweifel bei steuerlichen Sachverhalten anhand der Honorarempfehlung der Schweizerischen Treuhand-Kammer, bei rechtlichen Sachverhalten anhand des Z\u00fcrcher Anwaltstarif zu bestimmen, sofern sich nicht aus vorvertraglicher Kommunikation die vereinbarten Stundenhonorarans\u00e4tze ergeben.<br><br>6.3 Mit jeder Mandats\u00fcbernahme verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung eines Antrittsentgelts, dass einem Jahreshonorar von mindestens 8.000,00 CHF \/ 12.000,00 CHF (bei Allein-Mandaten) sowie 8.000,00 \u20ac \/ 12.000,00 \u20ac (bei Allein-Mandaten innerhalb der EU) netto entspricht. Allgemeine Antrittsentgelte decken nicht nur Aufwendungen mit dem Antritt eines Mandates, sondern dienen insbesondere auch als Haftungsentgelt f\u00fcr die \u00dcbernahme des Mandates und zwar ungeachtet der \u00fcblichen Haftungsfreistellung im Innenverh\u00e4ltnis durch den Auftraggeber. Davon unber\u00fchrt bleibt die Aufwandsverrechnung nach den allgemeinen Stundens\u00e4tzen des Mandatstr\u00e4gers.<br><br>6.3 Neben dem Honoraranspruch hat die Auftragnehmerin Anspruch auf Erstattung der angefallenen Auslagen und ggf. anfallender Dritthonorare, sofern die Arbeiten \u00fcber den zuvor vertraglich vereinbarten Leistungsinhalt hinausgehen \u2013 siehe 2.4 Absatz 2.<br><br>Bedient sich die Auftragnehmerin nach Absprache mit dem Mandanten zur Erbringung erforderlicher Leistungen Dritter, verpflichtet sich der Kunde auf Verlangen, die Honoraranspr\u00fcche und angefallenen Auslagen dieser Dritten direkt zu begleichen und die Auftragnehmerin von eingegangenen Verpflichtungen freizustellen. Gleiches gilt bei Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, die f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4sse Erf\u00fcllung des Auftrages erforderlich sind und die zudem in der Offerte ausgewiesen waren.<br><br>6.4 Kostenvoranschl\u00e4ge beruhen auf Sch\u00e4tzungen des Umfanges der notwendigerweise anfallenden T\u00e4tigkeiten und werden auf der Grundlage der vom Mandanten angegebenen Daten erstellt. Daher sind sie f\u00fcr die endg\u00fcltige Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenvoranschl\u00e4ge und sonstige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive einer eventuell f\u00e4lligen Mehrwertsteuer. Diese kann bis zum Ablauf von 5 Jahren nach Rechnungslegung noch nachtr\u00e4glich angefordert werden, sofern ein Disput mit den zust\u00e4ndigen Finanzbeh\u00f6rden \u00fcber die etwaige Zahlbarkeit der Mehrwertsteuer besteht.<br><br>6.5 Die Auftragnehmerin kann angemessene Vorsch\u00fcsse auf Honorare und Auslagen verlangen sowie einzelne oder regelm\u00e4ssige Zwischenrechnungen f\u00fcr bereits erbrachte T\u00e4tigkeiten und Auslagen stellen. Im Falle der Anforderung eines Vorschusses oder der Stellung einer Zwischenrechnung kann sie die Erbringung weiterer T\u00e4tigkeiten von der vollst\u00e4ndigen Zahlung der geltend gemachten Betr\u00e4ge abh\u00e4ngig machen.<br><br>6.6 Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind innerhalb von 10 Tagen auf das von der Auftragnehmerin angegebene Konto zu zahlen, es sei denn, es wurde zuvor schriftlich eine Verl\u00e4ngerung des Zahlungsziels vereinbart. Nach Ablauf des Zahlungsziels befindet sich der Auftraggeber automatisch ohne weitere Mahnung im Verzug und CCSA kann Verzugszinsen in H\u00f6he von 6% berechnen.<br><br>6.7 Im Falle eines Zahlungsverzuges des Mandanten bzw. Auftraggebers ist die Auftragnehmerin \u2013 soweit gesetzlich zul\u00e4ssig \u2013 von der Erbringung weiterer T\u00e4tigkeiten f\u00fcr die Dauer des Zahlungsverzuges freigestellt. In einem solchen Fall kann eine \u201eNichterbringung\u201c von Leistungen nicht zum Leistungsverzug und damit zu einer Beendigung des Auftragsverh\u00e4ltnisses f\u00fchren.<br><h2>7. Haftung<\/h2><br>Die Auftragnehmerin haftet f\u00fcr eine absichtliche oder grob fahrl\u00e4ssige Verletzung ihrer Verpflichtungen. F\u00fcr die grob fahrl\u00e4ssige Verletzung ihrer Verpflichtungen ist die Haftung, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, auf maximal das Dreifache des (Eigen-)Honorars f\u00fcr den betroffenen Auftrag beschr\u00e4nkt. Nicht in die Honorarberechnung fallen Honorare, die in Offerten als Drittleistungen ausgewiesen werden.<br><h2>8. Gew\u00e4hrleistung<\/h2><br>Wurde die Herstellung eines Werkes im Sinn von Art. 363 OR vereinbart, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung etwaiger M\u00e4ngel durch die Auftragnehmerin. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber Minderung oder R\u00fccktritt vom Vertrag verlangen. Soweit dar\u00fcber hinaus Schadenersatzanspr\u00fcche bestehen, gilt Ziffer 7.<br><h2>9. Aufl\u00f6sung des Vertrages und deren Folgen<\/h2><br>9.1 Ein Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums \u2013 sofern vertragliche vereinbart \u2013 ordentlich gek\u00fcndigt werden. Dies gilt in erster Linie f\u00fcr fortlaufende Mandate im steuerlichen sowie juristischen Bereich.<br><br>9.2 Im Fall der ordentlichen K\u00fcndigung des Vertrages hat der Mandant die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundenans\u00e4tze zuz\u00fcglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen. In Absprache mit dem Mandanten gegen\u00fcber Dritten abgegebene Leistungsversprechen sind abzugelten und somit die Auftragnehmerin schadlos zu halten.<br><br>9.3 Indes k\u00f6nnen projektbezogene Mandate\/Auftr\u00e4ge nicht gek\u00fcndigt werden \u2013 diese enden automatisch nach Abschluss des Projektes. Ein Projekt ist abgeschlossen, wenn der urspr\u00fcnglich beabsichtigte Zweck des Projektes erreicht ist oder aber erkennbar ist, dass das Projekt nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann und auch weitere Bem\u00fchungen in einem angemessenen Rahmen nicht zum Erfolg f\u00fchren w\u00fcrden.<br><br>9.4 Basiert das Mandatsverh\u00e4lt bzw. der Auftrag auf einer Offerte f\u00fcr ein bestimmtes Projekt, werden bei einer vorzeitigen K\u00fcndigung die Projektkosten gem\u00e4ss Offerte sowie zus\u00e4tzlich in Anspruch genommene, aber noch nicht abgerechnete Dienstleistungen sowie Auslagen f\u00e4llig.<br><br>9.5 Erfolgt die ordentliche K\u00fcndigung zur Unzeit, ist die k\u00fcndigende Partei verpflichtet, der anderen Partei den ihr infolge der K\u00fcndigung entstehenden Schaden \u2013 soweit gesetzlich zul\u00e4ssig \u2013 ohne weiteren Nachweis eines tats\u00e4chlich entstandenen Schadens zu einem pauschalen Schadensersatz in H\u00f6he von 30 % des mit dem Auftraggeber vereinbarten oder abgerechneten Nettohonorars zu ersetzen. Ein bereits entstandener Honoraranspruch auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundens\u00e4tze zuz\u00fcglich der angefallenen Auslagen bleibt hiervon unber\u00fchrt.<br><br>9.6 Im Falle einer ausserordentlichen K\u00fcndigung aufgrund des vertragswidrigen Verhaltens einer Vertragspartei hat diese der k\u00fcndigenden Partei den ihr infolge der K\u00fcndigung entstehenden Schaden \u2013 soweit gesetzlich zul\u00e4ssig \u2013 ohne weiteren Nachweis eines tats\u00e4chlich entstandenen Schadens zu einem pauschalen Schadensersatz in H\u00f6he von 30 % des mit dem Auftraggeber vereinbarten oder abgerechneten Nettohonorars zu ersetzen. Ein bereits entstandener Honoraranspruch auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundens\u00e4tze zuz\u00fcglich der angefallenen Auslagen bleibt hiervon unber\u00fchrt.<br><h2>10. Salvatorische Klausel \u2013 Schlussbestimmungen<\/h2><br>10.1 Sollte eine der oben getroffenen Regelungen unwirksam sein oder werden oder objektiv nicht\u00a0 ausf\u00fchrbar sein, wird hierdurch nicht die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen ber\u00fchrt. Die Vertragsparteien vereinbaren, diese unwirksame oder nicht ausf\u00fchrbare Bestimmung durch eine Klausel zu ersetzen, die der urspr\u00fcnglichen gewollten Bestimmung nahekommt und weitgehend entspricht.<br><br>10.2 Die Personen, die zu dem vorliegenden Vertrag im Namen und zu Gunsten der Vertragsparteien unterzeichnen, erkl\u00e4ren, dass sie zur Abgabe von Willenserkl\u00e4rungen und zum Eingehen von Verpflichtungen in ihrem Namen berechtigt sind.<br><h2>11. Allgemeines<\/h2><br>11.1 Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGBs) unterstehen schweizerischem Recht.<br><br>Ausnahmslos zust\u00e4ndig f\u00fcr s\u00e4mtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das f\u00fcr den Ort der Niederlassung der Auftragnehmerin zust\u00e4ndige Gericht, soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften vorrangig zust\u00e4ndig ist.<br><br>Letzte Fassung der AGB:\u00a0 02.09.2018.\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Geltungsbereich Die folgenden allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Auftragsbedingungen gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge zwischen der Chenevieres Consulting SA (nachfolgend \u201eAuftragnehmerin\u201c oder \u201eCCSA\u201c) und ihren Auftraggebern (nachfolgend \u201eAuftraggeber oder Mandant\u201c), soweit im Einzelfall nicht etwas anderes zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Parteien nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. 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